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Die Auswirkungen von Corona auf Geschäftsmieten

19. März 2020

Erstmals in seiner Geschichte beschloss der Nationalrat an einem Sonntag, zur Eindämmung des Corona Virus ein Gesetzespaket. Das sogenannte COVID19 Maßnahmengesetz. Damit verbunden gelten nun für ganz Österreich restriktive Ausnahmebeschränkungen. In diesem Gastbeitrag erklärt die Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun die Auswirkungen des Gesetzes auf Geschäftsmieten.

Gastbeitrag, Werbung unbezahlt 

Die klare Anweisung der Regierung besagt dass wir alle zu Hause bleiben sollen!

Aktuell ist ein Ausgang nur unter folgenden 3 Fällen zulässig

  1. für dringende Besorgungen (Lebensmittel, Arzneimittel)
  2. Zur Erfüllung einer Hilfeleistung
  3. wenn es beruflich absolut notwendig ist (ansonsten sind Arbeiten vom Homeoffice aus zu erledigen)

Spaziergänge sind bis auf weiteres nur alleine oder mit jenen Personen erlaubt, mit welchen man im gleichen Haushalt lebt. Dabei ist ein Abstand von mindestens 1 Meter einzuhalten.

Für Tirol gelten noch strengere Maßnahmen. So darf ab sofortiger Wirkung niemand mehr ohne triftigen Grund seine Wohnung verlassen.

Alle nicht versorgungsnotwendigen Geschäfte haben geschlossen zu halten. Versorgungsnotwendige Betriebe sind in etwa Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Banken, Tankstellen, Trafiken, Tierfutterhandel, medizinischer Bereich; alle andere haben eben auf Teleworking umzustellen.

Die Ermächtigung des Gesundheitsministers zur Schließung von Betriebsstätten findet sich in Artikel 8 des COVID 19 Maßnahmengesetz.

Das Gesetzt tritt mit Montag 16.3. 2020 00.00 in Kraft.
Der Verstoß gegen dieses Betriebsstättenverbot ist für den Inhaber des Betriebs mit hohen Verwaltungsstrafen bedroht ( das Maßnahmengesetz sieht Geldstrafen in der Höhe von bis zu € 36.000,–vor).

Anders als es durch das Epidemiegesetz ( dies eingeführt im Jahr 1950) rechtlich möglich gewesen wäre, haben per Verordnung durch den Gesundheitsminister auch Betriebe, Geschäfte geschlossen zu halten, von welchen keine konkrete Gefährdung ausgeht. Dies da die Hintanhaltung von sozialen Kontakten dringend gefordert ist, um die Infektionskurve abzuflachen und so einem drohenden Kollaps des Gesundheitssystem entgegen zu steuern.

Anders als das Epidemiegesetz sieht das COVID 19 Maßnahmengesetz zwar für die Betriebsschließung keine Vergütung für den durch einen behördliche Schließung verursachen Verdienstentgang vor, jedoch sollen diese durch das von der Regierung geschnürte Hilfspaket abgefedert werden.

Was bedeutet dies nun für Geschäftsmieten/ Pacht?

Kommt es nun epidemiebedingt zu einer behördlichen verordneten Schließung des Betriebs, so tritt nun ein derartiger außerordentlicher Fall ein, an den wohl der Gesetzgeber mit seiner Bestimmung des § 1104 ABGB gedacht hat. Dieser Bestimmung zufolge entfällt die Verpflichtung zur Bezahlung des Mietzinses oder des Pachtzinses wenn der Bestandgegenstand wegen eines außerordentliches Zufalls (das Gesetz nennt beispielsweise Feuer, Krieg, Seuche, Überschwemmung) gar nicht gebraucht oder genutzt werden kann. Es geht also um jene Fälle, welche außerhalb der menschlichen Kontrolle liegen. Katastrophenfälle also, wie jenem der nunmehrigen Corona Pandemie, die einen größeren Personenkreis betreffen, welche durch eine gesetzliche Regelung nicht entsprechend ausgeglichen werden können ( so hat der Oberste Gerichtshof in etwa ausgesprochen, dass es sich bei einem durch einen Verkehrsunfall beschädigten Bestandgegenstand nicht um einen derartigen Zufall handeln würde).

Es ist anzunehmen, dass im Falle einer epidemiebedingten behördlich angeordneten Schließung, wie wir sie gerade erleben, ein derartiger Grund für einen Zinsentfall verwirklicht ist. Für die Dauer der Unbenutzbarkeit des Bestandobjekts ist dann kein Mietzins zu bezahlen. Fakt ist aber auch, dass das Coronavirus eine Menge Rechtsfragen aufwirft, und es diesbezüglich noch an Rechtsprechung fehlt.

Es empfiehlt sich daher den Vermieter schriftlich auf diesen Umstand der epidemiebedingten – bis auf weiteren -Unbrauchbarkeit des Bestandobjektes schriftlich hinzuweisen, und die laufende Mietzinszahlung , sofern nicht ohnedies eine Einigung mit dem Vermieter möglich ist, ausdrücklich vorbehaltlich der Rückforderung derselben zur Überweisung zu bringen.

Hier geht es zum Gesetzestext vom Coronamaßnahmengesetz!

Zusatz zum Thema Pandemie

Wie wichtig die Reduktion von sozialen Kontakten im Kampf gegen die Ausbreitung der Infektionen ist zeigt sich am historischen Beispiel der spanischen Grippe; an welcher insgesamt mehr Menschen als im ersten Weltkrieg starben.

So wurde 1918 in Philadelphia eine Parade mit über 200.000 Menschen abgehalten, binnen kürzester Zeit waren sämtliche Spitäler überfüllt und noch vor dem Ende der Woche waren über 4500 an der spanischen Grippe verstorben . Unzählige andere Menschen, die an anderen Leiden litten, starben mangels medizinsicher Betreuung.
Viel glimpflicher kamen hingegen die Menschen in St. Louis davon. Hier wurde bereits zwei Tage nach den ersten Infektionen die Stadt komplett dicht gemacht. Es starben dort viel weniger Menschen als in Philadelphia.

Um eine reale Chance zu haben die Infektionskurve zu verflachen, so die Experten, ist mit der Distanzierung zu beginnen, sofern nicht mehr als 1 Prozent der Gesamtbevölkerung infiziert ist. Genau dies versucht die Regierung mit ihren Maßnahmen zu erreichen.

Seid ihr als Unternehmer von der Corona Krise und den Maßnahmen selbst betroffen? 

Beitrag: Mag. Katharina Braun, Rechtsanwältin aus Wien, Fotos: Marie Jorunn Fotografie

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5 Comments

  • Reply Jana 23. März 2020 at 0:17

    Als Sprachtherapeutin in einer logopädischen Praxis sind wir auch stark von Corona betroffen. Einen Teil unserer Patienten dürfen wir nicht mehr besuchen, da sie Risikopatienten sind. Der andere Teil soll nicht zu uns kommen, da alle unnötigen Kontakte zu unterlassen sind. Wir leben aber von den eingehaltenen Terminen und werden nach wie vor als systemrelevant eingestuft. Haben keine Schutzkleidung oder ähnliches vor Ort und müssen weiterarbeiten, um nicht bei Null am nächsten Monatsende zu stehen.

    Es sind schlimme Zeiten für alle! Ich mag mir gar nicht ausmalen, wie das weitergehen könnte! Hoffen wir das beste!

    Liebe Grüße
    Jana

  • Reply Milli 23. März 2020 at 15:23

    Den Beitrag fand ich echt interessant, weil man schon gerade eher auf die Regelungen im eigenen Heimatland schaut. Besonders interessant finde ich das Beispiel aus der Historie. Ich denke das veranschaulicht ganz gut, warum jetzt bereits so reagiert wird und nicht erst wenn noch mehr Menschen erkrankt sind.

    Liebe Grüße, Milli
    (https://www.millilovesfashion.de)

  • Reply Linni 24. März 2020 at 10:26

    Hallo Verena,
    danke für diesen informativen Beitrag! Momentan steht alles Kopf und auch ich arbeite nun immer ein paar Tage von zu Hause aus, aber gänzlich vom Home Office kann ich nicht arbeiten. Hin und wieder muss ich dann doch ins Krankenhaus und nach dem rechten sehen. In Österreich seid ihr natürlich schlimmer betroffen als wir, aber ich möchte auch nicht mit euch tauschen. Ich hoffe, dass bald alles wieder gut ist, aber weiß auch, dass diese Situation noch für Monate anhalten wird!

    Schönen Tag dir noch!

    Liebst Linni
    http://www.linnisleben.de

  • Reply Sybille 25. März 2020 at 18:16

    Hallo Verena,

    wirklich ein informativer Beitrag. Ich arbeite seit Anfang letzter Woche nur noch im Home Office. Bei uns klappt das sehr gut und ich bin es auch gewohnt von zu Hause zu arbeiten. In diesen Zeiten bin ich tatsächlich froh das ich nicht selbstständig bin und ich hoffe das es für die Mehrheit der betroffenen Unternehmen ein erträgliches Ende nehmen wird, auch wenn die Zeit danach sicher anstregend wird.

    Liebe Grüße
    Sybille von Billchen’s Beauty Box

  • Reply Dr. Annette Pitzer 28. März 2020 at 9:51

    Corona. ein Thema das sich auf Jahre auf uns alle auswirken wird. Es ist nicht annähernd ab zusehen was es mit den Gesellschaften auf lange Sicht machen wird.
    Alles Liebe
    Annette

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